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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Juni 2015)

  1. Allgemeines
    1. Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Labor Dipl.-Ing. Gerhard Silberbauer und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
      Etwaige anderslautende Vereinbarungen, die jenen entgegenstehen, werden hiermit zurückgewiesen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form, um gültig zu sein.
    2. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird.
  2. BESTIMMUNGEN IN ZUSAMMENHANG MIT ISO13485 UND DEM ÖSTERREICHISCHEN MEDIZINPRODUKTEGESETZ (MPG):
    1. Der Verkauf von Geräten erfolgt ausschließlich an authorisierte Fachhändler. Authorisierte Fachhändler sind solche, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterschrift akzeptiert haben, deren Medizinprodukteberater die erforderliche Grundqualifikation besitzen, die erforderlichen Produktschulungen und die die aktuellen Verkaufsunterlagen erhalten haben.

      Mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der qualifizierte Händler

      • die Bestimmungen über die Wartung der Verkaufsunterlagen (siehe Abs. 4),
      • die der gesetzlichen Aufzeichnungspflichten über den Verkauf der Produkte zwecks Rückrufmöglichkeiten (siehe Abs. 5) und
      • die gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Verständigung des Herstellers bei Kundenreklamationen und deren systematische Erfassung und aktive Mithilfe zur Feststellung der Ursachen (siehe Abs. 6).
    2. Alle Händler müssen mindestens einen Medizinproduktberater namhaft machen, welcher von unserem Sicherheitsbeauftragten (SB) eingeschult und regelmässig nachgeschult wird. Dieser führt Schulungen und Beratungen von potentiellen Anwendern über Einsatzmöglichkeiten, Gefahren, etwaige Nebenwirkungen, Bedienungsweise, Service, häufige Bedienungsfehler der Kunden etc. durch. Diese Schulungen der Medizinproduktberater sind für jedes neue Medizinprodukt für jeden Händler bzw. dessen Medizinproduktberater erforderlich und wird mit Schulungsnachweis bestätigt.
    3. Die Allgemeinen Erfordernisse für Medizinproduktberater des Händlers gemäß § 79 MPG sind unserem SB nachzuweisen (Zeugnisse).
    4. Sowohl für die Wartung als auch für die Erstellung aller Verkaufsunterlagen ist der SB zuständig. Die Informationen über die Änderung von Verkaufsunterlagen ergehen vom SB an alle Händler des betreffenden Produktebereichs. Verkaufsunterlagen in ungültigen Versionen müssen vom Händler unverzüglich vernichtet werden.
    5. Der Händler verpflichtet sich, den gesetzlichen Aufzeichnungspflichten über den Verkauf, Wartung, Reparaturen und Überprüfungen der Produkte nachzukommen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und - wenn erforderlich - einen Rückruf der Produkte auf seine Kosten durchzuführen.
    6. Der Händler verpflichtet sich weiters, bei allen Kundenreklamationen; die beigestellten Formulare F 14 01 auszufüllen und uns als Hersteller unverzüglich über alle ”inakzeptablen” oder ”sicherheitsrelevanten” Störungen zu informieren. Seitens des Kunden ist dessen Medizinprodukteberater für die Weiterleitung von Kundenreklamationen an unseren SB verantwortlich.
    7. Der Händler leitet jährlich die beigestellten Fragebögen zur Zufriedenheit der Kunden an eine Auswahl seiner Kunden weiter. Diese Fragebögen dienen der Überprüfung der Kundenzufriedenheit und so der Qualitätssicherung.
    8. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass er hinsichtlich seiner in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Pflichten vom Labor Dipl.Ing. Gerhard Silberbauer auditiert wird.
  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    1. Preise:
      Die Preise sind Festpreise. Soferne nichts anderes schriftlich von uns angegeben, gelten die Preise in Euro, excl. Mwst, im Ausland unverzollt excl. Speditionskosten, Zollspesen, Mwst. oder sonstiger Steuern oder Abgaben.
    2. Bestellungen:
      Diese müssen immer schriftlich vorliegen. Gegebenenfalls sind mündliche Bestellungen schriftlich zu bestätigen.
    3. Vertragsänderungen:
      Wenn sich zwischen Bestellung und Auslieferung der Bedarf beim Händler ändert, bedarf es einer schriftlichen Bestellung mit Bezugnahme auf die zu ändernden Punkte. Nach Überprüfung der geänderten Bestellung und der Liefermöglichkeiten erfolgt eine neuerliche Auftragsbestätigung.
    4. Teillieferungen sind zulässig.
    5. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
    6. Die Zurückbehaltung von jeglichen Zahlungen wegen irgendwelcher von uns bzw. unseren Lieferwerken nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
    7. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro begonnenen Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet. (Die Umsatzsteuer entfällt bei Auslandsfakturen)
    8. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, Verzugszinsen und Diskontspesen sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Befindet sich der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzuge, so kann das Labor Silberbauer nach Androhung für sämtliche noch ausständige Lieferungen Barzahlung vor Lieferung verlangen.
    9. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu bezahlen, im Besonderen die vollen Spesen eines von uns beauftragten Inkassobüros sowie etwaige Gerichts- und Pfändungskosten.
  4. EIGENTUMSVORBEHALT
    1. Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware geleistet hat. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, uns die entstehende Kaufpreisforderung abzutreten.
      Bezüglich der von uns gelieferten Waren bleibt unser Eigentumsvorbehalt, auch im Falle ihrer Verarbeitung, aufrecht und es entsteht Miteigentum unsererseits und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen verarbeiteten Warenanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung.
  5. LIEFERZEIT
    1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Es kann keine Verantwortung für unvorhersehbare Verzögerungen übernommen werden, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen. Können die bestellten Waren infolge derartiger Ereignisse überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden, so erwachsen dem Käufer dadurch keinerlei Ansprüche.
  6. VERPACKUNG, VERSAND UND GEFAHREN-ÜBERTRAGUNG
    1. Die Verpackung ist im Preis eingeschlossen. Aus Umweltschutzgründen verwenden wir durchwegs bereits gebrauchte Überverpackungen, bringen also keine neuen Verpackungen in Verkehr.
    2. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit Verlassen unseres Labors geht die Gefahr der bestellten Waren auf den Käufer über.
    3. Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten. Sendungen mit Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
    4. Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als unbeanstandet entgegengenommen.
    5. Rücksendungen bedürfen einer Absprache mit dem Labor Silberbauer und dessen Zustimmung.
  7. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Es gelten das Produkthaftungsgesetz, die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB), die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (EHVB) und die Besonderen Bedingungen Nr. 3401 in der jeweils gültigen Fassung.
      Beim Betrieb der von uns vertriebenen Geräte sind die einschlägigen gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Auflagen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
  8. GARANTIE:
    1. Alle fabriksneuen Silberbauer Produkte: 3 Jahre,
      alle gebrauchten Produkte: 1 Jahr.
    2. Ausgenommen von der Garantie sind Batterien, Akkus und Bruch der Laserröhre sowie Schäden durch Einwirkung von mechanischer Gewalt oder durch zu hohe oder zu tiefe Umgebungstemperatur bei Lagerung oder Betrieb sowie Schäden durch unsachgemäße Handhabung.
  9. GUTSCHEINE
    1. Allgemeines
      1. Für den Erwerb von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
    2. Einlösung von Geschenkgutscheinen
      1. Gutscheine (nachfolgend Geschenkgutscheine), die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden, können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden.
      2. Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen:
        per E-Mail (selbst ausdrucken)
        postalisch (Schmuckversion)
      3. Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden bis zum Ablaufdatum auf dem Gutscheinkonto des Kunden gutgeschrieben.
      4. Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
      5. Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
      6. Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
      7. Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
      8. Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
      9. Der Geschenkgutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Geschenkgutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
    3. Einlösung von Aktionsgutscheinen
      1. Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend Aktionsgutscheine), können nur im Online-Shop oder im Verkaufsbüro des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
      2. Aktionsgutscheine können nur von Verbrauchern eingelöst werden.
      3. Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
      4. Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
      5. Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
      6. Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
      7. Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
      8. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
      9. Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
  10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    1. Als Erfüllungsort gilt Wien.
    2. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich das österreichische Recht anwendbar.
      Gerichtsstand ist Wien. Vor dem Einschalten des Gerichtes ist das Schiedsgericht an der Handelskammer Wien anzurufen.
    3. Schlichtung für Verbrauchergeschäfte - EU-ODR

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